DL6MQ Homepage  Seite 3

 

 

 

Diese Seite gibt Aufschluß darüber, in welch starkem Maße der Amateurfunk heute mit der Realität verwachsen ist, die sich auf der Straße, in der Gosse, also angeblich im täglichen Leben abspielt, während der Amateurfunk in klassischen Zeiten noch ein sakrales Feld war, in das nicht jeder Einzug halten konnte, in dem nichts Böses geschah, wo keine Schimpfwörter, keine unanständigen oder anstößigen Wörter und schon gar nicht Beleidigungen ausgesprochen werden durften. Daß dieser Brauch eingehalten wurde, dafür sorgte damals die jeweilige Funküberwachungsbehörde, die im Laufe der Zeit, in der sie sich mehrmals amtlicher Verfehlungen schuldig gemacht hatte, genauso oft ihren Namen gewechselt hat. Heute heißt diese Behörde Bundesnetzagentur und kümmert sich anscheinend um gar nichts mehr, wie die nachfolgenden Berichte beweisen.

Daher sei als erstes Beispiel der Bericht über einen sogenannten Funkamateur aufgezeigt, der noch nach der klassischen Methode, also mit Morsekenntnissen und allem weiteren Drum und Dran in den 1960er Jahren seine Prüfung abgelegt hat, bis heute aber in seinem Niveau so weit herabgesunken ist, daß er allen Lizenz-Anwärtern, Schmalspur-Funkern und Doofen-Lizenzlern, als schlechtes Vorbild dienen kann, wobei die Frage offen bleibt, ob DJ6VX sich den hier aufgeführten Möchtegern-Funkern angepaßt hat, oder umgekehrt.

Außerdem lehrt uns der nachstehende Bericht über DJ6VX (Gerd Naschinski), daß nicht alles Gold ist, was sich hinter einem Vollblut-Rufzeichen versteckt.

 

Aufruf und Hilferuf an alle, die guten Willens und reinen Herzens sind, und an alle, die sich mit dem Sittenverfall innerhalb des Amateurfunks nicht abfinden wollen !!!

Ich (DL6MQ) werde seit Jahren, und in der letzten Zeit (2007 bis 2008) von DJ6VX, besonders auf der Frequenz 145,2875 MHz, mit üblen Nachreden und falschen Behauptungen übersät und in unzumutbarer Weise mit Dreck beworfen. Dieser Herr Gerd Naschinski, wohnhaft in 45307 Essen, Krayer Str. 294 überhäuft die oben genannte Frequenz in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen mit seinen kriminellen Behauptungen (so z. B., ich hätte Zeugen zum Meineid angestiftet), oder mit seinen abartigen sexuellen Phantasien, innerhalb deren er nicht nur mich belästigt, sondern auch anderen Leuten Ratschläge gibt,  welche sexuellen Praktiken sie mit ihren Lebenspartnern anstellen sollen.

 

Signifikant ist, daß unser sogenannter Rechtsstaat, der angeblich über eine Funküberwachung verfügt, angesichts der jugendgefährdenden Aussprüche des Herrn Naschinski (DJ6VX), die ich aus Jugendschutzgründen an dieser Stelle gar nicht zu veröffentlichen wage, nicht einschreitet.


Natürlich meide ich das Zusammentreffen mit Herrn Naschinski (DJ6VX), denn ein geflügeltes Wort sagt: Lasse dich nie mit einer Wildsau auf eine Balgerei ein, denn du wirst dadurch nur schmutzig, und die Sau fühlt sich im Dreck auch noch wohl. Trotz all meiner Bemühungen läßt sich jedoch ein Zusammentreffen zwischen DJ6VX und mir nicht immer verhindern.

Auch mit Beleidigungen, deren Vokabular entsprechend der Herkunft von DJ6VX unterhalb der Gürtellinie angesiedelt ist, spart er nicht, weshalb ich es meinen Lesern zumuten muß, nachfolgend einen nur kleinen Auszug aus einer seiner Reden zu präsentieren, die er auf der oben genannten Frequenz seiner Zuhörerschaft geboten hat.

Damit meine Leser den richtigen Eindruck vom Werteverfall des heutigen Amateurfunks und auch vom Charakter des DJ6VX bekommen, seien diese an dieser Stelle darüber informiert, daß DJ6VX am 9. 8. 2007 zu und über einen anderen Funkamateur folgendes gesagt hat (und mir fällt es schwer, dieses Vokabular an dieser Stelle zu benutzen):

Im Nachfolgenden sehen Sie also Herrn Naschinski (DJ6VX) notgedrungenerweise im Originalton:


"Ich erkenne, daß das eine Tunte ist, und seine Tochter ist das, wenn er auf den Lokus geht und kackt sich aus, dann bückt er sich und sagt in die braune Masse: Gute Nacht, Töchterlein! ..... Der geht auf den Lokus, der Emmelbacher, kackt im Pott rein, dann bückt er sich und sagt zu seiner Kacke: Tschüß, Töchterlein, gute Nacht! ..... Emmelbacher, wenn du auf Toilette gehst und reißt ein ab, bück dich immer und sage Gute Nacht, Töchterlein zu der Kacke! Tschüß Tüntchen, geh om Lokus und kack dich aus!"

Wenn man solche Aussprüche dieses sogenannten Funkamateurs meiner eigenen gehobenen Lizenzklasse mit der Definition dessen vergleicht, was oben auf Seite 1 meiner Page als Amateurfunk bezeichnet wird, stellt man die große Diskrepanz des Soll-Amateurfunks zum Ist-Amateurfunk fest. In der Beschreibung des Soll-Amateurfunks, wie ihn einige hohe Herren im Elfenbeinturm entworfen haben, ist die Rede von wissenschaftlichen Studien, Weiterbildung und Völkerverständigung.

Wie das Zitat des Herrn Naschinski (DJ6VX) aber zeigt, ist dieser mit seiner Fäkalsprache, die er öffentlich an den Tag legt, weit von dem entfernt, was sich unser Gesetzgeber unter Amateurfunk vorgestellt hat. Untersucht man nur dieses kleine Zitat auf grammatische Fehler, kann man erahnen, aus welcher Bevölkerungsschicht dieser Herr stammt, und daß er eine Weiterbildung, die ebenfalls laut Vorlage das Ziel des Amateurfunks sein sollte, dringend nötig hat. Man kann ruhig aus einer sozialen Unterschicht stammen, aber muß man dieses denn mit aller Gewalt durch seine Ausdrucksweise untermauern? Um diesem Phänomen zu begegnen, gibt es genug  Kurse in der Volkshochschule, die ich Herrn Naschinski (DJ6VX) zu besuchen anraten würde.

Es ergibt sich ferner die Frage, was sich unsere funkenden Kollegen im Ausland denken sollen, wenn sie eine solche Ausdrucksweise - falls unsere Nachbarn die deutsche Fäkalsprache verstehen - von einem Funker der höchsten Lizenzklasse (DJ6VX) zu hören bekommen.

Der Völkerverständigung, wie es gesetzlich festgelegt war, kann diese Ausdrucksweise wohl kaum dienen. Deutschland hatte in den vergangenen Jahrzehnten genug Schwierigkeiten, seinen guten Ruf in den Nachbarstaaten zu festigen, aber die Ausdrucksweise des Herrn Naschinske (DJ6VX) läuft dem genau entgegen, und unser Gesetzgeber täte gut daran, sich einmal diesem Naschinski-Verhalten zu widmen.

Zeitweilig hält sich Herr Naschinski (DJ6VX) im Telefoniebetrieb etwas zurück, weil er wohl das Entsetzliche seines Tuns eingesehen hat. Das bedeutet aber keine charakterliche Besserung dieses Herrn, der aufgrund seines Verhaltens einem Psychologie-Studenten eine gute Vorlage zu einer Doktor--Arbeit bieten würde. Herr Naschinski bedient sich seit einiger Zeit des Bildfunks, um seinen krankhaften sexuellen Phantasien, die er sonst per Sprache ausdrückt, freien Lauf zu lassen. So ist mindestens ein Bild durch ihn in Umlauf gekommen, das dazu dienen soll, mich in sexueller Hinsicht zu verunglimpfen, und sollten Sie dieses Bildes habhaft werden, dann bitte ich Sie, mich telefonisch unter 0201/295646 oder mittels des Gästebuchs zu verständigen. Mein unter o. a. Nummer befindlicher Anrufbeantworter würde sich freuen, aufklärende Nachrichten zu diesem Thema aufzeichnen zu können, und ich muß wohl nicht erwähnen, daß ich zur Veröffentlichung solcher Bilder nicht meine Einwilligung gegeben habe.

Dem Leser könnte an dieser Stelle die Frage aufkommen, wie DJ6VX dazu kommt, mich und auch andere Funkamateure nach allen Regeln der Kunst zu beleidigen und uns übel und unwahrheitsgemäß nachzureden, denn ohne Grund läßt man sich nicht zu solchen Aktionen hinreißen. Die Lösung bietet uns die klassische Psychologie:

Herr Naschinski (DJ6VX) und seine Spießgesellen sind neidisch auf alles, was andere Mitmenschen haben. Damit ist kein finanzieller Reichtum gemeint, sondern andere Werte, wie z. B. geistiger Reichtum, eine vernünftige Berufsausbildung, geordnete Familienverhältnisse, Charakterfestigkeit und ähnliche Eigenschaften, also alles Eigenschaften, die Herr Naschinski und seine Komplizen nie im Leben erreicht haben.

Mit seinen Komplizen zusammen neidet er mir unter anderem die Tatsache, daß im Telefonbuch hinter meinem Namen die Berufsbezeichnung "Techniker" steht. Das ist zwar für einen normalen Menschen nichts Besonderes, jedoch für Ungebildete und Angehörige des Prekariats scheint diese Bezeichnung, die ich aus beruflichen Gründen ins Telefonbuch setzen mußte, so etwas wie einen Heiligenschein zu verkörpern, aber ich habe mir diese Bezeichnung durch ein gutes Zeugnis einer anerkannten Techniker-Schule verdient, was von diesen bildungsfernen Leuten meist, der Wahrheit zum Trotze, bestritten wird. Anstatt sich selbst schulisch auszubilden oder allgemein weiterzubilden haben diese Herrschaften nichts Besseres zu tun, als sich über einen gut Ausgebildeten verleumderisch zu äußern.

Bezüglich meiner Familienverhältnisse hat Herr Naschinski (DJ6VX) öffentlich geäußert, ich sei ein uneheliches Kind. Wenn es wirklich den Tatsachen entspräche, wäre es in der heutigen Zeit kein Makel mehr, aber die Behauptung des Herrn Naschinski ist erstens falsch und soll zweitens nur davon ablenken, daß seine eigenen Familienverhältnisse sehr zum Nachdenken Anlaß geben.

Man befrage ihn doch am besten selbst einmal zur Nazi-Vergangenheit seines Erzeugers und wie es um seine eheliche oder uneheliche Geburt steht. Er hat sich über diese Themen jedenfalls öffentlich in entsprechend negativer Form geäußert, und ich möchte nur im Notfall auf nähere Einzelheiten hierzu eingehen.

Näher nachgedacht, scheint es so zu sein, daß Herr Naschinski (DJ6VX) alles, was er an schlechten Voraussetzungen aus seinem Familienleben und seiner Berufsausbildung, oder besser gesagt "Bildung" mitbringt, auf andere Personen, so auch auf mich, zu projizieren geneigt ist, weil er selbst nichts Besseres zu bieten hat. Deshalb ist es müßig, an dieser Stelle noch auf die oben erwähnte Eigenschaft der Charakterfestigkeit einzugehen, weil Herr Naschinski sie einfach vermissen läßt.

 

Inzwischen ist der Wahnsinn soweit fortgeschritten, daß man auf der Frequenz 145,2875 MHz kaum noch jemanden rufen kann. Sobald man ordnungsgemäß ruft, wird diese Frequenz sofort von irgendwelchen Psychopathen belegt, die dann Störgeräusche in Form von Bildfunksignalen aussenden. Die Bundesnetzagentur, an die ich regelmäßig Gelder "zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung" zahle, kümmert sich bis jetzt nicht um diese unhaltbaren Zustände. Daher erinnert mich diese Zahlung von Schutzgeldern an die Gelder, die von Mafiosi eingetrieben werden, um irgendwelchen Leuten einen Schutz zu gewährleisten, der in Wirklichkeit nicht vorhanden ist, wobei sich die Frage ergibt, ob wir in diesem sogenannten Rechtsstaat schon auf Mafia-Niveau gelandet sind, wobei jeder machen kann, was er will, wenn er nur die nötige Anzahl von gleichgesinnten, gewaltbereiten und geistig minderbemittelten Leuten um sich scharen kann.

Antworten auf diese Frage erwarte ich zunächst auf meinem AB unter der Telefonnummer 0201/295646. Es kann aber seit dem 23. 2. 8 mein Gästebuch zum Feedback und zur Meinungsäußerung benutzt werden. Leider läßt es nur Nachrichten von höchstens 1000 Zeichen zu, aber für längere Diskussionen gibt es die Möglichkeit eines Telefonanrufs zur o. a. Nummer oder den Meinungsaustausch per E-Mail.

Für alle, die sich für Kriminologie interessieren, sehe ich mich nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten nun in der Lage, eine interessante Beweisführung zu bringen, die die kriminellen Züge des Herrn Naschinski (DJ6VX) und seine dunklen Machenschaften verdeutlicht.

Wie anfangs geschildert, versucht Herr Naschinski, mich in seinem krankhaften Wahn hinter Gitter zu bringen, oder wenigstens juristisch in irgendeiner Form zu belangen. Hierzu läßt er sich die haarsträubendsten Methoden einfallen, so z. B. die hier aufgeführte:

Ich soll ihn also laut Anklageschrift, die unten im Bild zu sehen ist, am 28. 9. 2006 über Funk in gemeinster Weise beleidigt und verleumdet haben. Meine sogenannte Missetat wurde, wie aus der Schrift ersichtlich ist, auch von seinen Komplizen mitgehört, weil das Ganze über Funk, wahrscheinlich auf der Gesocksfrequenz 145,2875 MHz, angeblich von mir abgestrahlt wurde. In diesem Zusammenhang hat mir Herr Naschinski, anscheinend in einem Anfall geistiger Umnachtung, eine Geldstrafe von 50 000 Euro angedroht. Das ganze Gesocks hat er in dieser Weise gegen mich aufgewiegelt, und es gab Riesenaufstände auf der oben genannten Frequenz.

 

POLIZEI Essen

 

Weil die obere Abbildung aus technischen Gründen nicht ganz verzerrungsfrei wiedergegeben werden konnte, sehen Sie sie unten noch einmal als Ausschnitt in etwas besser lesbarer Form.

 

aeusserung.jpg (12570 Byte)

Den Zweiflern wird auch diese Vergrößerung (oben) noch nicht reichen. Deshalb sei der entscheidende Ausschnitt mit dem Datum (28. 9. 2006), an dem ich den Naschinski (DJ6VX) angeblich beleidigt habe, in der unteren Abbildung noch einmal besonders deutlich hervorgehoben.

aeusserung2.jpg (22935 Byte)

Sehr zum Leidwesen des Herrn Naschinski (DJ6VX) konnte ich den gesamten, von Herrn Naschinski erträumten Tatbestand ad absurdum führen, indem ich ein lupenreines Alibi vorwies, das Sie als zweites Dokument unten sehen können.

st_anna.jpg (25167 Byte)

 

Weil es aus technischen Gründen nicht möglich war, obiges Dokument schärfer abzubilden, sei es als Ausschnitt unten noch einmal ausschnittweise in einer besser lesbaren Form wiedergegeben.

Einige Stellen in diesem Dokument habe ich geschwärzt, weil sie gesundheitliche und private Angaben enthalten. Die Schwärzung erfolgte, um zu verhindern, daß Herr Naschinski (DJ6VX) sich den Inhalt dieser Stellen der ihn nichts angeht, zunutze macht, um hiermit in seinem krankhaften Wahn weitere Hirngespinste über mich zu entwickeln und zu verbreiten. 

 

st_anna2.jpg (18996 Byte)

 

Aus diesem Dokument geht hervor, daß ich ausgerechnet zur Tatzeit des 28. 9. 2006 gar nicht am Tatort war, ja sogar zur Untätigkeit verdammt war, weil ich genau zu der Zeit im Krankenhaus lag und ans Bett gefesselt war. Ich konnte also den zur Debatte stehenden Funkspruch gar nicht abgestrahlt haben.

Diese Tatsache veranlaßte den Herrn Naschinski mit seinen Spießgesellen, die Behauptung aufzustellen, ich hätte mein Krankenhaus zum Meineid angestiftet.

In dieser Verhaltensweise offenbaren sich eindeutig die kriminellen Neigungen dieser ganzen Naschinski-Bande, die mich mit aller Gewalt, und sei es mit ungesetzlichen Mitteln, ausschalten will. Die beiden hier abgebildeten Dokumente kann ich übrigens jedem Interessenten als Fotokopie zur Verfügung stellen, und ich habe noch weitere Beweise meines Alibis, die ich aber zunächst geheimhalten werde. Der geneigte Leser möge also aus den hier aufgeführten Tatsachen ersehen, mit welcher kriminellen Energie Herr Naschinski und seine Spießgesellen arbeiten.

Es ist hiermit eindeutig bewiesen, daß Herr Naschinski (DJ6VX) mit seinen Komplizen unsere Justizbehörden nach Strich und Faden belügt und diese dazu nötigt, sich auf Kosten der Steuerzahler mit einem solchen Kinderkram zu befassen.

Das veranlaßt mich, meine Leser zu fragen, ob ich diese Sache auf sich beruhen lassen soll, ob ich meinerseits Strafanzeige gegen Herrn Naschinski und seine Komplizen wegen Verdummung der Justizbehörden stellen soll, oder ob ich höheren Ortes anregen soll, diese ganze Bande zu einem guten Psychiater zu schicken. Anregungen zu diesem Thema nehme ich gern entgegen, entweder unter meiner Telefonnummer 0201/295646 oder hier im Gästebuch.

Das von Herrn Naschinski (DJ6VX) gegen mich angesrebte Gerichtsverfahren gegen mich ist, wie zu erwarten war, nicht zustande gekommen, weil ich

1.) ein lupenreines Alibi habe,

und weil sich wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft

2.) ein Bild darüber gemacht hat, mit welch unlauteren Methoden Herr Naschinski versucht, gegen mich vorzugehen.

Als sich Herr Naschinski (DJ6VX) gegen Ende des Jahres 2007 noch seines Sieges gewiß war, hat er in einem Anfall von Übermut, vielleicht auch geistiger Umnachtung, all seine Claqueure dazu aufgerufen, den Gerichtsprozeß gegen mich nicht zu versäumen, denn nach meiner mit Sicherheit zu erwartenden Niederlage, würde er (Naschinski, DJ6VX) seinen Sympathisanten einen Burger (sprich: Böhrger) ausgeben, dem er zur Feier des Tages die Bezeichnung VX-Burger verleihen würde. All seinen geilen, gierig geifernden Gesinnungsgenossen der Gesocks-Frequenz 145,2875 MHz sei nun gesagt, daß diese Veranstaltung ins Wasser gefallen ist und diese Herren sich jetzt selbstbefriedigen müssen.

Hierbei fällt auf, daß anscheinend die ganze Vereinigung charakterlich nicht gefestigter sogenannter Funkamateure, die mich zu Fall bringen will, immer irgendeinen Dummen sucht, um ihn gegen mich vorzuschicken. Die Bande selbst hält sich dabei vornehm zurück, weil ein Vorgehen gegen mich einen Rechtsanwalt erfordert, den niemand bezahlen will. Deswegen hat sich der Verein in diesem Fall als Dummen den Herrn Naschinski ausgesucht, der für seine vergeblichen Versuche, mich vor den Kadi zu zu zerren, schon eine erhebliche Geldsumme an seinen Anwalt zahlen mußte. Da ich das Gute und die Fähigeit zur Einsicht in jedem Menschen, auch bei Herrn Naschinski (DJ6VX), suche und vermute, hege ich die Hoffnung, daß Herr Naschinski diesen Justizcircus nicht länger mitmachen wird und seinen Komplizen zu verstehen gibt, sich für weitere Aktionen dieser Art einen anderen, noch Dümmeren zu suchen.

In jedem guten Märchenbuch würde es nun heißen: "So endet das Märchen von einem, der auszog, den DL6MQ zu Fall zu bringen." Da ich meine Psychopathen der Gesocksfrequenz 145,2875 MHz aber kenne, kann ich der Allgemeinheit versichern, daß die gegen mich gerichtete Tätigkeit der Leute, die darin ihren gesamten Lebensinhalt sehen, sich in das Leben anderer einzumischen, weil sie ihrem eigenen Leben keinen Inhalt mehr abgewinnen können, irgendwann weitergehen wird.

Die ersten Anzeichen hierfür kann man heute schon daran sehen, daß sich gewisse Herren, die Herrn Naschinski umgeben, schon jetzt (Anfang März 2008) die Mäuler darüber zerreißen, wie man mir wieder einen Gerichtsprozeß ans Zeug flicken kann, weil ich auf dieser Seite 3 die Wahrheit über den Herrn Naschinski (DJ6VX) und seinen Umgang mit seinen Komplizen und der Justiz wahrheitsgemäß beschrieben habe. Besonders der Opa (DB2QM) tut sich hervor, den Herrn Naschinski zu weiteren Untaten gegen mich aufzuhetzen, nachdem er ihm vorher schon empfohlen hat, bei der Staatsanwaltschaft einen neuen Anlauf gegen mich zu starten, damit das von Herrn Naschinski angestrebte Verfahren gegen mich nach erster Ablehnung nun doch aufgenommen wird.Wie der Allgemeinheit bekannt sein dürfte, ist dieser neue Anlauf des Herrn Naschinski (die Frist hierfür ist im Februar 2008 abgelaufen) gegen mich ebenfalls gescheitert, wahrscheinlich deswegen, weil die Staatsanwaltschaft erkannt hat, daß sie von Herrn Naschinski für seine unmoralischen Vorhaben mißbraucht werden soll. Herr Naschinski (DJ6VX) mußte für seine gesamten unsinnigen Vorhaben natürlich mehrmals seinen Anwalt auszahlen, wobei er sich bestimmt vor Wut ein Loch in den Bauch gebissen hat. Hoffentlich verschwindet er bald darin!

Ach, käme die ganze Angelegenheit doch endlich vor Gericht, damit ich, ohne einen Störträger gesetzt zu bekommen, der ganzen Bande die Meinung sagen kann !!!

 

Stand: April 2008:

Da Herr Naschinski (DJ6VX) in seinem Wahn nicht zur Ruhe kommt und, wie zu erwarten war, in seiner Fäkalsprache weiterhin Dreck um sich schleudert, weil er meint, von der Justiz benachteiligt worden zu sein, da diese sich weigert, seine schmutzigen Bestrebungen zu unterstützen, rufe ich nochmals die Leute, die an einem anständigen Amateurfunk interessiert sind, zur tätigen Mithilfe auf, diesen zu fördern. Hierzu sind Eigenschaften erforderlich, wie sie unsere Politiker bei der Verhinderung von Verbrechen auf offener Straße von unseren Mitbürgern anfordern, also: Nicht wegsehen oder weghören, wenn etwas passiert, wenn rechtschaffene Leute über Funk diffamiert oder gar bedroht werden oder man ihnen unwahrheitsgemäße Eigenschaften nachsagt! Nicht zu feige sein, sich als Zeugen der Gerechtigkeit zur Verfügung zu stellen, und vor allem keine Angst vor einer Mafia haben, die versucht, das Niveau des gesamten Amateurfunks in den Dreck zu ziehen! Es sind also ganze Männer aus echtem Schrot und Korn gefragt, damit der Amateurfunk wieder zu dem Ansehen gelangt, das er vor Jahren hatte, als Herr Naschinski noch keine Tabletten nahm,

denn es ist anzunehmen, daß das abnorme Verhalten des Herrn Naschinski (DJ6VX) darauf zurückzuführen ist, daß er durch seine Schmerzmittel, die er ständig nehmen muß, praktisch immer unter Drogen steht und somit jede Eigenkontrolle verloren hat. Dem muß Einhalt geboten werden! Also meldet Euch bei mir!

Wolfgang Prechter (DL6MQ), zu erreichen: Tel.: 0201/295646 oder im Gästebuch dieser Page.

Nachtrag zu diesem unerfreulichen Thema:

Es kann nicht unerwähnt bleiben, daß Herr Naschinski (DJ6VX) im Dezember 2008 auf der Frequenz 145,2875 MHz einen anderen Funkamateur, der zunächst ungenannt bleiben möchte, des Inzests mit dessen Tochter beschuldigte. Der genaue Wortlaut dieser Beleidigungen liegt hier vor, eignet sich aber wegen der damit verbundenen Jugendgefährdung nicht, an dieser Stelle veröffentlicht zu werden, jedoch verrät der Wortlaut der hiermit verbundenen Beleidigungen die krankhafte Phantasie des Herrn Naschinski, die sich besonders auf sexuellem Gebiet auftut. Man stelle sich vor, die noch minderjährige Tochter des beleidigten Funkamateurs hätte diesen Wortlaut mitgehört!!!

 

Im Februar 2009 ";gefiel"; es dem Herrn Naschinski (DJ6VX), auf der Frequenz 145,2875 MHz, also in aller Öffentlichkeit, auch die Ehefrau des betreffenden Funkamateurs zu beleidigen. Seine Worte waren auszugsweise: ";...der hat wohl wieder seine Negerschlampe auf den Strich geschickt.";



Nachdem der beleidigte Funkamateur dann auf der Frequenz erschienen war, setzte Herr Naschinski seine Beleidigungen fort mit den Worten: ";Was macht deine Negerschlampe? Ist sie schon wieder auf dem Strich? Ich habe sie neulich auf der Bickernstraße (das ist ein Freiluftbordell) in Gelsenkirchen gesehen."

Nachtrag zu allem, was auf dieser Seite zu den Untaten des Herrn Naschinski (DJ6VX) und seiner Crew gesagt wurde:

Herr Naschinski ist im Sommer 2012 an einer Bauchspeicheldrüsenkrankheit, die er sich durch seine Alkoholabhängigkeit zugezogen hatte, verstorben. Weitere Auswüchse von ihm sind nur noch möglich, wenn es ihm gelingt, aus der Welt der Jenseitigen zu uns noch Lebenden in Kontakt zu treten, und das wird ihm schwerlich gelingen, zum Wohle des Amateurfunks und dem der gesamten Menschheit, und es ist in diesem Zusammenhang bedauerlich, daß angesichts der unhaltbaran über Funk abgestrahlten Äußerungen des Herrn Naschinski keine Funküberwachungsbehörde eingeschritten ist, die seinem Tun Einhalt geboten hätte. In diesem Zusammenhang fragt man sich, wofür man eigentlich seine Funkgebühren bezahlt.

 


Eine weitere Betrachtung über die Entartung des Amateurfunks





In den letzten drei Jahren ist der Amateurfunk zunehmend mit dem CB-Funk gekoppelt worden, so daß immer mehr Duplex-Verbindungen zwischen Amateurfunkstationen im 2-Meter-Band und CB-Stationen im 11-Meter-Band zu hören sind. Das kommt daher, daß viele der neuzeitlichen sogenannten Funkamateure sich nicht von dem 11-Meter-Band und seinen Sitten trennen können.



Die Folge davon ist, daß Unstimmigkeiten zwischen den Gruppen der sogenannten Funkamateure und denen der CB-Funker in solchen Misch-Funkverbindungen ausgetragen werden. Man schimpft also z. B. im 2-Meter-Amateur-Band auf die Leute im 11-Meter-CB-Band und umgekehrt. Die Gehässigkeiten unter beiden Gruppen gehen so weit, daß mir jetzt (im Juni 2010) ein neues High-Light dieser Verhaltensweisen bekannt wurde:



Im nördlichen Ruhrgebiet hat sich doch tatsächlich jemand, anscheinend aus Gesockseskreisen stammend, erdreistet, für die Nachbarschaft eines Doofen-Lizenzlers Flugblätter zu verfassen und dort zu verteilen. In diesen Flugblättern ist, wie unten auf dem Bild zu sehen ist, die Rede davon, daß der betreffende Doofen-Lizenzler seine Antennenanlage nicht vorschriftsmäßig aufgebaut hat, womit er, wie behauptet wird, die Nachbarschaft gefährdet.

Ziel der Aktion ist es offensichtlich, diesem Doofen-Lizenzler das Funken zu erschweren oder ihn ganz aus dem Amateurfunk-Verkehr auszuschalten. Das Motiv dieser Verhaltensweise  scheint reiner Neid zu sein, weil die Aktion vermutlich von einem CB-Funker ausgegangen ist, der es bisher nicht geschafft hat, wenigstens seine Doofen-Lizenz-Prüfung zu bestehen. Bezeichnend ist, daß der Urheber des Blattes so feige ist, dieses Rundschreiben nicht einmal mit seinem Namen zu unterschreiben. Schon allein diese Tatsache läßt Rückschlüsse auf den Charakter des Verfassers zu. Den betreffenden Gesocksesfunkern zur Freude und allen anderen zur Information und Abschreckung erlaube ich mir, das Flugblatt hier zu veröffentlichen.

Die falschen Behauptungen, mit denen die Beschreibung der Antennenanlage in diesem Blatt gespickt ist, lassen Rückschlüsse auf die kriminelle Neigung des Verfassers zu. Mehrere grammatische Fehler auf dem Flugblatt geben Anlaß zu der Vermutung, daß der Schreiber den Text zwar von einem Pseudo-Fachkundigen abgeschrieben hat, dabei aber nicht verheimlichen konnte, aus einer niederen Bildungsschicht zu stammen, der die Sachlichkeit ein Fremdwort ist, weshalb die Nachbarn der im Schriftkopf aufgeführten Adresse dieses Blatt nicht ernst nehmen sollten.

 

 

yciFlugblatt geschwärzt.jpg (142664 Byte)

 

 

Wegen dieses Vorfalls ist wohl die Frage angebracht, ob wir uns im Amateurfunk den Zuständen zuwenden, die wir in der früheren DDR oder im Dritten Reich (das ist das Reich unter Adolf Hitler) hatten, als sogar Kinder dazu angehalten wurden, Teile der eigenen Familie zu denunzieren, wenn z. B. im Wohnzimmer nicht das Bild des Führers Adolf Hitler an der Wand hing. Die Kinder der damaligen unrühmlichen deutschen Zeit waren noch unerfahren und verblendet, weshalb man bei ihnen mildernde Umstände in Betracht ziehen kann. Wenn sich aber heutzutage erwachsene und angeblich mündige Bürger als Denuzianten hervortun, kann ich von denen nur behaupten, daß sie hervorragende Nazis wären, wenn wir jetzt noch in einem Adolf-Hitler-Staat leben würden. Deshalb erlaube ich mir, an dieser Stelle einen altbekannten Spruch  in Erinnerung zu bringen, der da lautet:

 

Der größte Schweinehund im Land, das ist und bleibt der Denunziant.

 

 

An diesem Beispiel sieht man, wohin es führt, wenn man den Amateurfunk, wie oben geschildert, mit dem Funk koppelt der zum größten Teil vom Prekariat betrieben wird, und der betreffende Doofen-Lizenzler trägt auch zum Teil selbst die Schuld daran, daß er den Neid gewisser CB-Funker auf sich zieht, weil er seine Funkgespräche im Amateurband und zusätzlich im CB-Band abwickelt, von dem er sich anscheinend nicht trennen kann.

 

Daher ist es wünschenswert, daß Gott, der Herr gewissen Funkamateuren die Gabe verleihen möge, zwischen Amateurfunk und CB-Funk zu unterscheiden. Denjenigen, denen diese Erkenntnis verwehrt bleibt, sei der Gang zu einem Seelsorger oder Psychologen empfohlen.

 

 

73 de DL6MQ

 

 


 

Wie weit der Amateurfunk in seinem Niveau heruntergekommen ist und daß manche Amateurfunker ihre Lebensaufgabe darin sehen, sich gegenseitig mit der Hilfe unserer ohnehin schon überbelasteten Justiz zu bekämpfen, möge man aus dem nachstehenden Bericht einer Gerichtsverhandlung ersehen:

 

 

Das Ganze fand am 23. 8. 2010 im Saal 21 des Amtsgerichtes Oberhausen/Rheinland in folgender Besetzung statt:

Ankläger: Herr A aus Herten, vom Gericht offiziell als Zeuge bezeichnet und geführt

Angeklagter: Herr B aus Oberhausen

Zeugen, die aber nicht zur Aktion kamen: Herr C, der ausdrücklichen Wert darauf legt, ungenannt zu bleiben, und noch jemand.


Vor Beginn der Verhandlung wurden alle Zeugen aus dem Saal in den Gerichtsflur geschickt, damit sie nichts vom Verhandlungsablauf mitbekamen.

Zunächst eröffnete der Richter die Verhandlung dadurch, daß er Herrn B, der mit dem zur Verschönerung seines Amateurfunkstatus gekauften Rufzeichen einer Vollwertlizenz erschien, nach seinem monatlichen Einkommen und nach seinem Beruf befragte. Herr B beantwortete sinngemäß die Fragen des Richters mit: etwa 1250 Euro pro Monat und Oberlokomotivführer. Da Herr B im Rollstuhl vor dem Richter erschienen war, erkundigte der sich auch nach dessen Erkrankung, und dieser erklärte, daß er unter einer Wirbelsäulenerkrankung leide, die aber erst jetzt durch die neuen medizinischen Methoden diagnostiziert werden konnte und zu seiner vorzeitigen Verrentung geführt habe.

Die Staatsanwältin beantragte im Verlauf der Verhandlung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro (oder umgekehrt) gegen Herrn B, falls dieser schuldig gesprochen würde.

Der Richter verlas die Anklageschrift, der zufolge Herr B angeklagt war, in seiner Homepage, die inzwischen aus unerklärlichen Gründen aus dem Internet verschwunden ist, oder in You Tube (das ist im Moment ungeklärt) eine Schmähschrift gegen Herrn A veröffentlicht zu haben, in der behauptet wurde, Herr A habe sich über Funk gegen Schwule geäußert. Das Verlesen der Anklageschrift fiel dem Richter schwer und er geriet fast ins Stottern, weil darin die Begriffe „yl“, „xyl“ und „om“ vorkamen. Diese Begriffe mussten dem Richter erklärt werden, und dieser staunte, als er mit einem Hinweis auf die anwesenden zahlreichen Zuhörer zu hören bekam: „Die da hinten wissen das alles.“

Zur Begründung seines Verhaltens und zur Verteidigung, warum er diese Schmnähschrift ins Internet gesetzt habe, gab Herr B an, er fühle sich durch die Äußerungen des Herrn A diskriminiert, weil Herr B ebenfalls zu dieser Minderheit der Homosexuellen gehöre, die Herr A angeblich kritisiert hat. In dem Zusammenhang sprach Herr B von der Diskriminierung oder Verfolgung von Minderheiten, wie sie im Dritten Reich üblich war, aufgrund deren er sich gewehrt habe.

Interessant war der in diesem Zusammenhang erfolgte Dialog zwischen Herrn B und dem Richter, der hier nur aus dem Gedächtnis und sinngemäß wiedergegeben werden kann:

Richter: “Herr B, es muß doch eine Ursache dafür geben, daß Sie und der Herr A sich nicht leiden können und in dieser Form aneinandergeraten sind. Worin liegt der Grund?“

Herr B: „Das weiß ich nicht genau, aber der Grund kann darin liegen, daß Herr A neidisch auf meinen beruflichen Status als Ober-Lokomotivführer ist, und daß er mir meine höhere Amateurfunk-Lizenzklasse neidet.“

Anmerkung von DL6MQ:

Herr B mit seinem von der Funkbehörde gekauften Rufzeichen eines Vollwertlizenzlers hat den „Oberlokomotiv-Führerschein“, Herr A den Baggerführerschein. Herr B kann also keinen Bagger fahren und Herr A keine "Oberlokomotive", und auf seine angeblich höhere Lizenzklasse braucht Herr B sich auch nichts einzubilden, denn diese Lizenzklasse hat er vom Gesetzgeber dadurch geschenkt bekommen, daß die Lizenzklasse der Schmalspur-Funker, die nicht morsen können, mit jener der Vollblut-Funker, die das Morsen gelernt haben, in einem Gnadenakt, der den Schmalspurfunkern, also auch Herrn B zugute kam, zusammengemauschelt wurde. Daraufhin war es Herrn B gestattet, sich bei der zuständigen Funküberwachungsbehörde das Rufzeichen, das dem Inhaber den Anschein einer höheren Lizenzklasse gibt, für etwa 70 Euro zu kaufen.

Außerdem ist zu bemerken, daß die Schmalspur-Lizenz-Prüfung, die Herr B einst abgelegt hatte, jahrelang geringere Anforderungen an die Kenntnisse der Probanden bei der Beantwortung technischer Fragen gestellt hatte, als dieses bei der Prüfung zum Vollblut-Funkamateur der Fall war.


Herr B sagte weiter in seiner Aussage sinngemäß und sich selbst beweihräuchernd: „Nicht jeder hat einen solchen beruflichen Status erreicht wie ich.“

Richter: „Aber es gibt auch Leute, die einen höheren Status erreicht haben.“

Herr B: „Selbstverständlich, Herr Vorsitzender, Sie zum Beispiel!“

Darauf allgemeines und teilweise hörbares Grinsen in den Zuschauerreihen.


DL6MQ mit Anmerkung: Nicht jedem ist die Kunst gegeben, einem Richter auf diese Art Honig um den Bart zu schmieren.

Dann erzählte Herr B etwas von einer Tonaufzeichnung, die die Stimme des Herrn A beinhaltete. Diese Aufzeichnung sei ihm von einer ihm unbekannten Person zugespielt worden. Auch der Richter war inzwischen in den Besitz dieser Aufzeichnung gelangt, die er auf seinem Handy gespeichert hatte und den Anwesenden zu Gehör brachte. In dieser Tonaufzeichnung sagte Herr A sinngemäß: „Ich liebe keine Männer, sondern nur Frauen.“ Aus den restlichen Fragmenten dieser Aufzeichnung, die mir als Zuhörer nicht alle verständlich waren, ging aber hervor, daß Herr A sich hierin gegen Homosexuelle ausgesprochen hatte, wenn die Aufnahme wirklich echt und nicht künstlich zusammengeschnitten war.

Schließlich wurde Herr A vom Flur in den Zeugenstand gerufen und nach seinen Personalien befragt. Der Richter fragte ihn, ob er jemals etwas gegen Schwule über Funk erzählt habe, und Herr A verneinte dieses.

Darauf bat der Richter Herrn A, nach vorn zu kommen, wo der Richter sein Handy mit der Tonaufzeichnung vorbereitete. Er führte Herrn A diese Aufzeichnung vor und fragte: „Herr A, ist das Ihre Stimme?“ Herr A antwortete: „Das ist meine Stimme, aber der gesamte Inhalt ist aus Teilen zusammengeschnitten.“

Es folgte eine kleine Diskussion darüber, ob sich diese Tonaufzeichnung nach Zusammenschneidung anhörte oder nicht, und ob Herr A seine Gedanken allgemein kundgetan hatte, oder ob er zu einer bestimmten Person gesprochen hatte, denn Herr A hatte in dieser Aufzeichnung Anrede-Füllwörter gebraucht, wie „weiste“, „verstehste“, „denkste“ und Ähnliches. Herr B meinte hierzu: „Was Herr A gesagt hat, war nicht zu einem bestimmten Gesprächspartner, sondern allgemein in den Äther gesprochen, denn er spricht oft so, als hätte er einen Gesprächspartner, auch dann, wenn kein Gesprächspartner vorhanden ist.“ Darauf zustimmendes Gelächter im Auditorium.

Der Richter meinte außerdem, das Tondokument höre sich nicht nach einem Zusammenschnitt an.

Das sinngemäße Urteil lautete anschließend: Der Angeklagte, Herr B hat sich durch die Veröffentlichung seiner Schmähschrift gegen die diskriminierenden Aussagen des Herrn A zur Wehr gesetzt und ist deswegen freizusprechen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Erleichtertes Lächeln von Herrn Bs Anwalt, dem Ex-Angeklagten zugewandt.

Anschließend fand noch die Verteilung der Zeugengelder, oder zumindest die der dazugehörigen Formulare statt, und der gesamte Verein von Funkamateuren, Schmalspurfunkern, Doofen-Lizenzlern , CB-Funkern und Schwarzfunkern verließ den Ort des Erstaunens und begab sich auf den Flur, wo Herr B Hof hielt, vielleicht auch noch Autogramme gab und sich, im Rollstuhl sitzend, gebührend feiern ließ.

Was lernen wir aus diesem Prozeß?

Wir lernen, daß in bestimmten Fällen Tonaufzeichnungen vor Gericht durchaus Beachtung finden, was vorher meist von eingefleischten Juristen verneint wurde.

In Herrn C der anscheinend die Schmähschrift gegen Herrn A aus dem Internet herausgefischt hatte, schien Herr A einen schlechten Berater gehabt zu haben. Ich an Stelle seines juristischen Leitwolfes hätte ihm geraten, auszusagen, das vorgeführte Tondokument sei schon uralt, also verjährt und eventuell vor Jahrzehnten an einer Biertheke aufgenommen worden, während die von Herrn B ins Netz gestellte Schmähschrift neueren Datums war, also zu bestrafen gewesen wäre.

Zu diesem Thema ist inzwischen am 3. 9. 2010 auf der Gesocksfrequenz 145,2875 MHz von Herrn C eine Ankündigung laut geworden, daß dieses wohl noch nicht der letzte Urteilsspruch zu diesem Thema gewesen sei, weil die Richtigkeit des abgespielten Tondokuments beanstandet werde.



Was habe ich (DL6MQ) persönlich aus dem allgemeinen Umgang mit den Gerichten, besonders mit dem Amtsgericht Oberhausen, gelernt?


Ich habe gelernt, daß der Umgang der Gerichts-Bediensteten mit dem steuerzahlenden Volke von strahlendem Glanz herablassender Sturheit ist und den Sitten aus den Zeiten gleicht, in denen wir noch einen Kaiser hatten. Wenn man von den Gerichten eine telefonische Auskunft haben will, muß man auf Knien herumrutschend darum betteln.


Weil beide Parteien des oben geschilderten Gerichtsverfahrens sich vor dem Verhandlungstermin sehr verschlossen gegeben hatten, erhöhte dieses Verhalten mein neugieriges Bestreben, dem Gerichtstermin beizuwohnen. Deswegen rief ich das Amtsgericht Oberhausen unter der Telefonnummer 0208/8586-1 an und bekam nach langem Bitten und Betteln die Auskunft, daß die Verhandlung A gegen B am 23. 8. 10 im Saal 21 des Gerichtsgebäudes stattfinden sollte. Die Uhrzeit des Termins konnte oder wollte man mir aber nicht sagen, und man verwies mich auf die sogenannte Auskunft des Amtsgerichtes, die unter der Nummer 0208/8586-276 innerhalb bestimmter Uhrzeiten angeblich zu erreichen sei. Innerhalb dieser Sprechzeiten habe ich am nächsten Tag angerufen, und eine Dame erschien am Telefon. Diese fragte ich nach der Uhrzeit der Verhandlung A gegen B.

Bezeichnend ist, daß ich für den Grund meiner Anfrage Rechenschaft ablegen sollte, denn die Dame am sogenannten Auskunftstelefon wollte von mir wissen, wer ich denn sei, obwohl ich vorher meinen Namen deutlich gesagt hatte, und warum ich mich für diesen Gerichtstermin interessiere, ungeachtet dessen, daß es jedem Staatsbürger freisteht, sich durch eigene Beobachtungen von der Richtigkeit der Funktion unseres sogenannten Rechtsstaates zu überzeugen.

 

Ich sah mich also gezwungen, damit ich nicht wieder abgewimmelt würde, der „Auskunftsdame“ vorzulügen, ich sei Lehrer und wolle aus staatsbürgerkundlichen Gründen mit meiner gesamten Schulklasse dort erscheinen, weil dort ein Homosexueller verurteilt werden solle, der sich auf die Verfolgung von Minderheiten, wie sie im Dritten Reich unter Adolf Hitler stattfanden, berufen wolle und dadurch vom Gericht eine gewisse Milde bei der Beurteilung erwarte.

Nachdem ich dieses der Dame in einem einigermaßen wohlgesetzten und geschwollenen Deutsch klargemacht hatte, wurde diese plötzlich immer zugänglicher und freundlicher. Innerhalb dieses Zustandes, der anscheinend von der Ehrerbietung mir gegenüber als Lehrer geprägt war, bemühte sie sich tatsächlich, ihren Hintern hochzuschwingen und ratsuchend über den Flur zu einem Kollegen zu gehen. Ich hörte ihre Stöckelschuhe, immer leiser werdend, über den Flur trippeln. Nach angemessener Pause kamen diese Stöckelschritte, lauter werdend, wieder zurück, ich wurde zu diesem Kollegen, den sie gerade aufgesucht hatte, weiterverbunden, und dort sagte man mir, man müsse in einer Liste nachsehen, wann der Termin sei.

 

Nach einer angemessenen Pause hörte dann ein Geräusch, das sich so ähnlich anhörte wie „ölps“. Ich dachte, der Auskunftsmann hätte einen Schluckauf oder hätte gerülpst, aber nichts von dem war der Fall. Er war, wie sich anschließend herausgestellt hatte, lediglich zu faul, mir in einem ganzen Satz zu sagen: „Der Termin ist um zwölf Uhr.“ Im Rahmen der Einsparungen, die auch vor Behörden nicht Halt machen, kam von diesem ganzen Satz nur in sehr undeutlicher Aussprache die Silbe „ölps“ über das Telefon, die die Zahl Zwölf, und das in genuschelter Form, bedeuten sollte. Wenn die Bediensteten unserer Behörden so faul sind, daß sie nicht einmal ganze Sätze sprechen können und es ihnen offensichtlich große Mühe kostet, wenigstens eine einzelne Silbe deutlich auszusprechen, kann man sich gut vorstellen, daß von Seiten unserer Behörden in unserem sogenannten Rechtsstaat vieles in ähnlicher Weise verschlampt wird und deswegen nicht funktioniert.

Kurz und gut:
Die Behandlung sämtlicher Bediensteten des AG Oberhausen, die mir als steuerzahlendem Bürger diese kleine Auskunft geben sollten, war unter aller Würde.

Eine Bestätigung der Unfreundlichkeit und Faulheit des dortigen Personals erfuhr ich noch beim Verlassen des Gerichtsgebäudes, als ich meine Hieb- und Stichwaffe, ein einfaches Taschenmesser, das ich beim Eintritt abgeben mußte, wieder zurückerhalten wollte. Der Mann, der mir diese „Waffe“ zurückgeben sollte, war so versteckt hinter einigen baulichen Winkelchen des Gebäudes angebracht, daß man ihn am Eingang/Ausgang, wo ich das Messer abgegeben hatte, nicht sehen konnte. Es war kein Hinweisschild da, auf dem ich hätte erkennen können, um welche Ecken man gehen muß, um dieses Mannes angesichtig zu werden. Ein Bediensteter im angrenzenden Zimmer hat mir auf mein Befragen hin zweimal eine unzureichende Auskunft gegeben und war zu bequem, da dort keine Hinweisschilder zu finden sind, mal kurz mit mir die 10 Meter um alle Winkelchen des Gebäudes zu gehen, damit ich den Messer-Rückgabe-Mann finde, denn es waren, wie schon ausgeführt, keine Hinweisschilder vorhanden. Erst eine weitere Person die zufällig des Weges kam und der ich die entsprechende Frage zum dritten Mal stellte, gab mir die erforderliche Auskunft, die es ebenfalls an Freundlichkeit und Ausführlichkeit missen ließ, und mir wurde dann endlich meine Hieb- und Stichwaffe ausgehändigt.

 

Jedes Kaufhaus, jeder Supermarkt würde bei einem derart publikums-abwehrenden Verhalten seines Personals pleite gehen.

Wieder draußen angekommen, war ich sehr erfreut, diesem unfreundlichen Klima des Amtsgerichts-Gebäudes unbeschadet entkommen zu sein. Oder habe ich vielleicht doch einen Schaden erlitten? Sonst würde ich diesen Bericht wohl nicht schreiben! Nach meinem christlich geprägten Eindruck stellt ein Gerichtsgebäude also schon die Vorhölle zur eigentlichen Hölle, der Haftanstalt dar, obwohl man beim Betreten eines Gerichts-Gebäudes nicht ungedingt schon etwas verbrochen haben muß.

Ich frage mich nur, warum immer ich der Einzige sein muß, der sich über die faulen und unfreundlichen Mitarbeiter unser Behörden beschwert, die doch alle von unseren Steuergeldern bezahlt werden. Wenn bei solchen Unzulänglichkeiten keine weiteren mündigen Staatsbürger aufbegehren, ist es kein Wunder, daß alles so bleibt, wie es ist, und man als steuerzahlender Bürger von unseren Behörden immer noch so behandelt wird wie zu Kaiser Wilhelms Zeiten.


 

 

 

Untenstehend, wie versprochen, die Ablichtung des Urteils vom 23. 8. 2010, die mir laut DJ 6 JP gestattet ist. Durch technische Unzulänglichkeiten, die nicht in meiner Macht liegen, ist die Schrift in den Ablichtungen etwas verwaschen, aber ich hoffe, daß sie trotzdem lesbar ist.

 

 

 

 

 

 

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Interessant ist die auf der letzten Seite vom Gericht getätigte Aussage, daß die DO-Lizenz durchaus als Doofen-Lizenz bezeichnet werden kann, weil diese Bezeichnung keine Beleidigung konkreter Personen darstellt.

Diese Erkenntnis läßt einen Vergleich mit dem Idiotenhügel zu, den manche Skifahrer benutzen, denn es ist nicht erwiesen, daß alle Benutzer eines solchen Hügels Idioten sind. Analoges läßt sich auch über den Idiotentest für Autofahrer sagen, die ihren Führerschein zurückerobern wollen.

 

 

 


 

 

 

 

 

Ankündigung eines neuen Gerichtstermines

 

 

 

Für alle, die sich für die Funktion des Rechtssystemes unseres angeblichen Rechtsstaates interessieren, vor dessen Gerichten man nach Aussage eines unserer früheren Bundeskanzler allein in Gottes Hand, aber nicht in der Hand des Rechts ist, sei nachfolgend der nächste Gerichtstermin zwischen sogenannten Funkamateuren vor dem Amtsgericht Recklinghausen angekündigt. Wie mir hinterrücks zu Ohren kam, ist der Termin für den

 

25. 5. 2011 um 11.30 Uhr im Saal 181

 

anberaumt worden. Für die Richtigkeit dieser Daten kann ich keine Garantie übernehmen, weil gewisse Kreise sich sehr zieren, Zeit und Saal-Nummer bekanntzugeben, obwohl sie mit üblen Nachreden und falschen Anschuldigungen immer sehr offen umgehen, und auch hier wird es sich wieder um einen Prozeß handeln, der es mit Beleidigungen und üblen Nachreden unter Funkamateuren, CB-Funkern und vielleicht auch Schwarzfunkern zu tun hat.

 

 

Besonders interessant ist, daß zu diesem Prozeß auch ein sogenanter Funkamateur, nennen wir ihn Mister X, benannt worden ist, der zwar nach eigenen Angaben fast sterbenskrank ist, sich aber in besonders vorlauter Form durch Hetzreden auf der 2-Meter-Gesocksfrequenz 145.2875 MHz und auch auf dem CB-Band hervortut.

Ausgerechnet dieser Mister X ist es, der sich im Jahr 2006 (siehe hierzu die veröffentlichten Dokumente auf dieser Seite 3 ganz oben) dem Herrn Naschinski (DJ6VX) als Zeuge für eine damals von mir angeblich getätigte Beleidigung zur Verfügung gestellt hat. Diese angebliche Beleidigung, die ich ausgesprochen haben sollte, konnte ich gar nicht getätigt haben, weil ich, wie oben durch Dokumente bewiesen, zum Tatzeitpunkt gar nicht am Tatort gewesen war.

 

 

Daher ist anzunehmen, daß Mister X als Schreiber des unten abgebildeten Briefes kein Gewissen hat, denn er hat sich immerhin als Zeuge für einen nicht stattgefunden habenden Vorfall zur Verfügung gestellt und hätte, wenn es zum Gerichtsverfahren gekommen wäre, seinen der Phantasie entsprungenen Standpunkt auch vor Gericht vertreten. Hierbei drängt sich einem der Gedanke auf, daß dieser Zeuge neben der Funkerei noch das Hobby betreibt, durch heimtückische Hetze und Falschaussagen in krimineller Absicht andere Funkamateure in Bedrängnis zu bringen. Wenn man sich die Kränklichkeiten dieses Mister X, dessen Eingabe an das Gericht Sie unten sehen, vor Augen führt, fragt man sich, wie ein so kranker Mensch überhaupt in der Lage sein kann, sich an derartig nervenaufreibenden verbalen Schlägereien über Funk zu beteiligen, die dem Zuhörer aufgrund der Ausdrücke und Behauptungen, die hier fallen, das Blut in den Adern gefrieren lassen.

 

 

Einige Stellen im Brief des Mister X sind aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes geschwärzt worden.

 

 

 

Seite 1 des Briefes an das Gericht:

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Seite 2 des Briefes an das Gericht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Den Gipfel an Selbstbeweihräucherung stellt die Tatsache dar, daß Mister X sich in dem abgebildeten Schriftstück als Gutmensch zu schildern versucht, indem er darlegt, jemanden wegen der Verbreitung rechtsradikalen Gedankengutes angezeigt zu haben. Aus der deutschen Geschichte ist bekannt, daß es solche "Gutmenschen" schon in der früheren DDR und weit vorher im Hitler-Reich gegeben hat, nur agierten diese Leute unter einem anderen Vorzeichen, aber die Charaktereigenschaften solcher Denunzianten sind meistens gleich. Oft sind es Leute, die meinen, im täglichen Leben zu kurz gekommen zu sein oder aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr für die Menschheit nützlich zu sein, weshalb sie glauben, ihr Selbstwertgefühl durch wichtigtuerische Tätigkeit im Denunziantengeschäft aufwerten zu müssen. In vielen Staatsgefügen hat dieses zur Zerstörung oder Ausrottung ganzer Familien geführt, und der Denunziant bekam meist zu allem Überfluß auch noch einen Orden für seine "Verdienste" dem gerade an der Macht befindlichen Staatsgefüge gegenüber verliehen. Auch unser heutiger Staat kann sich nicht davon freisprechen, seine Gerichtsurteile in vielen Fällen der Aussage lügenhafter Zeugen und Denunzianten anzupassen. Wie wäre sonst die Aussage eines unserer früheren Bundeskanzler zu erklären, der da sagte, auf hoher See und vor Gericht sei man allein in Gottes Hand!


Fast wäre auch ein Gerichtsurteil gegen mich aufgrund der unwahrheitsgemäßen Aussage dieses Wichtigtuers in der Sache Naschinski (DJ6VX) gegen mich (siehe hierzu die veröffentlichten Naschinski-Dokumente auf dieser Seite 3 ganz oben) zu meinen Ungunsten ausgefallen, weshalb man unsere Gerichte nur ermahnen kann, die Zuverlässsigkeit gewisser Zeugen zu überprüfen.

Im Speziellen könnte man dem Mister X als Schreiber des hier abgebildeten Briefes den in der Psychologie bekannten Begriff der Sinistrose zuordnen. Unter Sinistrose leiden meist Unfallopfer, besonders die von Verkehrsunfällen, die, nachdem sie sich von dem Unfall erholt haben, darauf bedacht sind, eine möglichst hohe Entschädigung für den erlittenen Unfall zu erhalten, wobei man sich fragt, ob diese Entschädigung in Form von Geld oder dadurch angestrebt wird, daß man sich herausnimmt, seine Umwelt durch Hetzreden, wie bei diesem Schreiber, zu tyrannisieren. Nicht ohne Grund kommt im Wortstamm von "Sinistrose" der Begriff des Linkischen vor. Oft erhoffen sich diese Leute, wenn sie einer Falschaussage als Zeuge vor Gericht überführt wurden, vom Gericht einen Behinderten-Bonus, der sie straffrei ausgehen läßt.

An diesem Beispiel hoffe ich verdeutlicht zu haben, daß der Amateurfunk heute längst nicht mehr das ist, was er in den Zeiten war, in denen man als Zugangsvoraussetzung zur Amateurfunk-Lizenz noch eine richtige Prüfung ablegen mußte. Solche Leute wie unseren Mister X als  Schreiber des oben aufgeführten Briefes hätte man in früheren Zeiten aus dem Amateurfunk-Club gewiesen, weil er durch seine Verhaltensweise diesem Hobby nur Schaden zufügt, indem er das Ansehen aller Funkamateure in den Schmutz zieht.

 

Wer sich ein weiteres Bild von der Denkungsweise des Mister X machen will, kann seine geistigen Ergüsse in anderen Foren unter Pseudonymen ausfindig machen, die sich so ähnlich anhören wie Dr. Prügelpeitsch, der Bestrafer usw. Schon die Auswahl solcher Pseudonyme läßt darauf schließen, daß es sich bei Mister X um einen machtbesessenen, von Komplexen geplagten Menschen handeln muß.

 

Amateurfunk-Interessierte, die sich ein Urteil darüber bilden wollen, ob sich das Hobby des Amateurfunks heute noch lohnt, sind zu dem o. a. Termin willkommen, und wenn man mich nicht schon im Gerichtsflur lyncht, bin ich bereit, daselbst an meine Fans Autogramme zu verteilen.

 

Wie ich vom Gericht persönlich gehört habe, ist das Fotografieren im Gerichtssaal nicht erlaubt. Außerdem wird das Anspucken des juristischen Gegners weder im Gerichtsflur noch im Saal gern gesehen, und es wird Wert darauf gelegt, daß in den Zuschauerreihen die Füße der Beteiligten nicht auf den Sitzen bzw. Stuhllehnen des Vordermannes aufgestützt werden.

 

Da der Prozeß sich wegen der Vielzahl der Vorwürfe vermutlich über eine längere Zeit hinzieht, dürfen zwar Eimer mit Popcorn, wie in den modernen Kinos, mitgebracht werden, aber das Verzehren des Inhaltes ist nur in den Pausen und außerhalb des Gerichtssaales erlaubt. Von lautstarkem Gejohle bei der anschließenden Verteilung der Zeugengelder ist abzusehen.

 

 

DL6MQ

 

 

Inzwischen ist es Juni 2011 geworden, der Prozeß des 25. 5. 2011 hat stattgefunden und war für viele Zuschauer ernüchternd, weil sie wegen der begrenzten Anzahl der Stühle im Gerichtssaal auf dem Flur bleiben mußten und nichts von dem Prozeß verfolgen konnten. Aus irgendeinem Grund weigerte sich der Richter, für diesen Schau-Prozeß einen Gerichtssaal mit größerem Stuhlbestand zu beziehen. Vielleicht hat er geahnt, daß von bestimmten Kreisen dieser Prozeß zu einem Schauprozeß ausgebaut werden sollte, denn es war vorher ausführlich genug über Funk darüber debattiert worden.

 

In dem Prozeß wurden alle möglichen Anschuldigungen laut, und man beklagte sich über Beleidigungen und üble Nachreden von Doofen-Lizenzlern, CB-Funkern und Schwarzfunkern, die über Funk getätigt worden sein sollen. Auch war die Rede von dem oben erwähnten Mister X, der brieflich, wie oben berichtet, sein Nichterscheinen bedauernd angekündigt hatte. Der Richter meinte dazu, er könne eine schriftliche Zeugenaussage dieses Mister X, zu der er sich brieflich bereiterklärt hat, auf keinen Fall berücksichtigen, weil sich vielleicht zur Klärung des gesamten Sachverhalts noch Zwischenfragen des Richters hätten ergeben können, die auf diesem Wege aber nicht zu klären gewesem wären.

 

Ein weiterer Termin für Anfang Juni 2011 wurde bekanntgegeben, an dem das Urteil eventuell bekanntgegeben werden sollte. Auch dieser Termin ist nun verstrichen. Es waren zu diesem angeblichen Urteils-Verkündungs-Termin einige Unentwegte erschienen, die aber enttäuscht wieder von dannen ziehen mußten, weil sich an diesem "Tag der Verkündigung" wieder nichts getan hatte. Das Urteil sollte nach meinen Informationen den Beteiligten schriftlich zugestellt werden, und so warte ich am heutigen Tag, dem 23. 6. 2011 immer noch darauf, daß sich einer der Beteiligten äußert und das Urteil bekannt gibt, und wenn sich wirklich jemand aus diesen Kreisen demnächst zu dem Urteil äußern wird, werde ich diese Aussage mit Vorsicht genießen, weil auf diesem Gebiet gewohnheitsgemäß mit unbeschreiblicher Inbrunst gelogen wird,

 

womit ich diesen Bericht zunächst als abgeschlossen betrachte.   Wolfgang, DL6MQ 

 

 

 

Bis zum heutigen Tag, dem 26. 10.2011 ist mir der genaue Ausgang dieses Verfahrens nicht genau bekannt, weil beide Seiten der Beteiligten sich bei Nachfrage auffallend bedeckt halten.

 

 


Der nächste Pozeß mit Beteiligten aus der sogenannten Amateurfunk-und-CB-Funk-Szene findet nach meiner Information am Montag, dem 31. 10. 2011 im Saal 25 des Amtsgerichtes Recklinghausen um 12 Uhr statt.

 

Kläger ist eine Person, die noch vor einiger Zeit als männlich galt, sich aber nun als weiblich ausgibt und dafür über Funk sehr intensiv Reklame macht, wobei sie jedem mit einer Anzeige droht, der sie mit ihrem früheren männlichen Namen anredet.

 

Angeklagt ist ein Doofen-Lizenzler, der mit der besagten Person in früheren Zeiten sogar nackt in der Waschkaue einer Zeche unter der Dusche gestanden hatte, wobei jedem von beiden die gegenseitige Männlichkeit nicht verborgen geblieben war, wie es normalerweise unter Bergleuten üblich ist, denn beide waren Arbeitskollegen. Da sich bei diesem Doofen-Lizenzler das Unterbewußtsein anscheinend nicht so schnell umpolen läßt, wie es bei der Geschlechtsumwandlung der klagenden Person der Fall war, hat der Beklagte nach meiner Information, wie schon oben angedeutet, die klagende Person  über Funk mit ihrem früheren männlichen Namen angeredet und muß sich deswegen nun vor Gericht verantworten.

 

Auch mir fällt es schwer, mich an die Geschlechtsumwandlung der klagenden Person zu gewöhnen, die ich ebenfalls aus früheren Zeiten her kenne und deswegen an dieser Stelle schon mehrmals als "den Kläger" bezeichnet hatte. Inzwischen habe ich diesen Fehler berichtigt, weil ich sonst in des Teufels Küche komme, also werde ich in Zukunft bei diesem Menschen nur noch von der klagenden Person berichten, so albern das auch klingt.

 

 

 

Normalerweise dient der Amateurfunk laut Jahrbuch für den Funkamateur den technisch-wissenschaftlichen Studien, entsprechenden Experimenten, der eigenen Weiterbildung und vor allem der Völkerverständigung, aber wie man auch an dem nun vor uns stehenden Gerichtsprozeß sieht, klappt es mit der Völkerverständigung nicht einmal in nächster Nachbarschaft, und das leere Gesülze über die hochgestochenen Eigenschaften des Amateurfunks, wie sie im Jahrbuch für den Funkamateur geschildert werden, sollte man sich langsam abschminken, seitdem der Amateurfunk dank der Mitarbeit des Deutschen-Amateur-Radio-Clubs mit dem CB-Funk des 11-Meter-Bandes verschmolzen ist. Es werden Duplex-Verbindungen zwischen den Amateurfrequenzen und dem CB-Band getätigt, und nicht selten kommt es vor, daß bei den hierbei aufkommenden hitzigen Gefechten ein CB-Funker seine guten Manieren und die gesetzlichen Vorgaben vergißt und ungeniert im Frequenzband, das ausschließlich für geprüfte Funkamateure freigegeben ist, als Schwarzsender auftaucht.

 

Nebenbei stellt sich die Frage, warum der Beklagte, der vor Jahren mit großen Mühen seine Doofen-Lizenz-Prüfung bestanden hat, sich noch heute sehr oft im CB-Band betätigt, wo nur die Funker auf ihn warten, die wegen ihres geringeren Bildungsstandes den ganzen Tag nach Gelegenheiten suchen, andere Leute durch ihre üblen Nachreden und Machenschaften in den Schmutz zu ziehen. Bezeichnend für den hier anstehenden Gerichtsprozeß ist, daß die sexuell umorientierte klagende Person, in früheren Zeiten ein staatlich geprüfter Schmalspur-Funkamateur, der nie das Morsen gelernt hat, sich ausgerechnet aus diesen CB-Funker-Kreisen viele Zeugen gesichert hat, die dem beklagten Doofen-Lizenzler den Garaus machen wollen. Dieser Vorgang ist ein weiteres Beispiel dafür, daß Amateurfunk und CB-Funk nicht zusammenpassen, weil der Amateurfunk, der einst noch Ideale hatte, vom CB-Funk in seinem Niveau ständig in die Tiefe gezogen wird.

Verdeutlicht wird dieses durch einen Vorfall, bei dem nach einem Streit unter CB-Funkern der eine Funker dem anderen, wahrscheinlich unter Alkoholeinfluß, durch dessen Fenster einen "Besuch" abgestattet hatte, um sich an diesem zu rächen und seine eigene Vorstellung von Gerechtigkeit walten zu lassen. Man schlug sich mehr oder weniger, und der "Besucher" verließ anschließend die Wohnung des Feindes, wie es sich gehört, durch die Tür. Seitdem ging ein geflügeltes Wortspiel durch die CB-Kreise, das da lautete: "Wie komme ich bei dir rein?" (Das bedeutet: "Wie gut bin ich bei dir zu hören?") Die Antwort hierauf lautete: "Rein kommst du durch das Fenster und raus durch die Tür."

Jetzt ist Mitte November 2011, der Prozeß vom 31. 10. 2011 hat stattgefunden, der Doofen-Lizenzler wurde zur Zahlung eines hohen Geldbetrages verurteilt. Laut Telefongespräch des Doofen-Lizenzlers mit mir hatte sein Gegner vor dem Prozeß über Funk angeblich gesagt, er würde gegen diesen Doofen-Lizenzler jeden Meineid schwören. Daß dieser Ausspruch wirklich gefallen sein soll, halte ich für fraglich. Der Doofen-Lizenzler hatte mir telefonisch gesagt, dieser Ausspruch seines Gegners sei auch in den Gerichtsakten festgehalten. Diesen Teil der Akten hat mir der Doofen-Lizenzler jedoch trotz wochenlanger Versprechung nicht zugeschickt, weshalb ich vermuten muß, daß er etwas zu verheimlichen hat und man seine telefonische Aussage mir gegenüber nur mit Vorsicht genießen kann.

Übrigens fanden nach diesem Gerichtsprozeß wieder die üblichen "Schlägereien" und Pöbeleien über Funk zwischen dem besagten Doofen-Lizenzler und Mitgliedern der Funkbande statt, die dem Beklagten den Garaus machen wollen. Bemerkenswert daran ist, daß es sich hier um staatlich geprüfte Funkamateure handelt, wenn es auch meist Funkamateure der Schmalspurklassen sind, und daß diese sich auf den Frequenzen zanken, die gar nicht für Funkamateure gedacht sind, nämlich im CB-Band. Besonders hervor tut sich hierbei wieder der schon bekannte "Mister X", dessen Brief auf dieser Seite 3 (etwas höher) abgebildet ist, der hinter dem Mikrofon das große Wort hat, aber zu feige oder psychisch gehemmt ist, selbst vor Gericht zu erscheinen. Hierbei zeigt sich wieder, daß die größten Schreihälse im Funkwesen oft die größten Feiglinge sind.

Daß sich solche Leute auf dem 11-Meter-Band produzieren, obwohl sie im Besitz einer Amateurfunk-Lizenz sind, beweist wieder einmal, daß es viele sogenannte Funkamateure gibt, die aufgrund ihres niedrigen Niveaus gar nicht in die Reihen der seriösen Funkamateure passen. Des Weiteren zeigt sich auch wieder an diesem Beispiel, daß eine Verquickung des Amateurfunks mit dem CB-Funk nur Nachteile für das einst so hohe Ansehen des Amateurfunks mit sich bringt.

Und wenn eine gute Fee des Weges gegangen käme und mir drei Wünsche gewährte, würde ich sie anflehen, daß

1) der Amateurfunk wieder seiner eigentlichen Bestimmung übergeben würde, wie sie im Jahrbuch für den Funkamateur geschildert ist,

2) die Doofen-Lizenzen eine zeitliche Befristung erhielten, weil die Inhaber derselben keine richtigen Funkamateure sind, sondern nur Einsteiger in den Amateurfunk, und

3) der Deutsche-Amateur-Radio-Club verpflichtet würde, eine bessere Ausbildungstätigkeit seinen Lizenz-Anwärtern gegenüber zu betreiben, wobei eine eingehende Benehmens-Beratung für das Verhalten über Funk zum Pflichtfach gemacht würde mit dem Schwerpunkt, die Teilnehmer davon zu überzeugen, daß ihr eigenes Sexualleben nichts im Amateurfunk zu suchen hat und auf keinen Fall marktschreierisch verbreitet wird.

Daß diese Wünsche eines Tages ihre Erfüllung erhalten mögen, davon träumt

Wolfgang (DL6MQ)

 


 

Es erreichte mich im Februar 2012 eine Meldung, die einen Einblick in die Geschehnisse gestattet, die sich in den höheren Kreisen des DARC abspielen, in die der Normalbürger keinen Einblick bekommt. Auch dort spielen sich Gerichtsverhandlungen mit Heulen und Zähneklappern ab, und es wird mit Geldbeträgen herumgeworfen, die man lieber für eine bessere Ausbildung der Amateurfunk-Anwärter hätte ausgeben sollen.

 

Hier die Meldung:

 

 

Hohe Abfindung:

Kammertermin im Arbeitsgericht Kassel am 1. Februar 2012

In Sachen der Frau X. gegen DARC e.V. fand der Kammertermin vor zahlreichen Zuhörern statt. Das Gericht hat einen Vergleich geschlossen: Frau X. wird weiterbeschäftigt bis zum 30. April 2012 unter Fortzahlung der Bezüge.

Ihr werden 30.000,- EUR zur Finanzierung eines Outplacements vom DARC zur Verfügung gestellt. Ob sie es dafür nutzt oder nicht, das Geld darf sie behalten.

Daneben erhält Frau X. eine Abfindung vom DARC in Höhe von 140.000,- EUR.

Der DARC lässt die erhobenen Vorfürfe und die ausgesprochene fristlose Kündigung fallen. Frau X. erhält von DARC ein ausgezeichnetes Zwischenzeugnis und ein ebensolches Abschlusszeugnis "stets zur vollsten Zufriedenheit" mit wohlwollender Schlussformel.



Die Dame, um die es sich hier handelt, war Geschäftsführerin im DARC und wurde in der Clubzeitschrift des Vereins im Heft 12 aus 2010 auf Seite 901 zusammen mit einer anderen Dame des Clubs als Powerfrau bezeichnet. Ich verstehe nicht, daß der DARC ein solches Power-Weib entläßt, das den Verein durch diese Kündigung unheimlich viel Geld kostet. Es sieht danach aus, daß aufgrund dieses Vorfalls und Urteils wieder viele Mitglieder den Verein verlassen, denn die haben alle keine Lust, Schmerzensgelder, Abfindungen, Outplacement-Gelder u. a. durch Verschulden des Clubs zu zahlen. Leider sind mir die näheren Zusammenhänge unbekannt, und ich weiß nicht, ob diese Geschäftsführerin mit der Kasse durchgebrannt ist, oder was sonst noch der Anlaß des DARC gewesen sein konnte, dieser Dame zu kündigen. Anscheinend brodelt es aber in diesem Verein unheimlich, weshalb ich auch langsam verstehe, daß der Verein sich inzwischen schon zweimal bei mir beworben hat, damit ich dort wieder Mitglied werde, nachdem ich im Jahr 1964 wegen kritischer Äußerungen unehrenhaft hinausgeschmissen wurde. Ich hätte damals ebenfalls einen Prozeß gegen den Verein anstrengen sollen, aber ich war zu dem Zeitpunkt noch zu unerfahren und hatte in meinen jungen Jahren noch nicht so viel "Haare auf den Zähnen", wie sie der nun Hinausgeworfenen anscheinend zur Verfügung stehen.

Besonders lustig finde ich es, daß das Arbeitsgericht den DARC dazu verdonnert hat, seiner verdienten Mitarbeiterin "ausgezeichnete Zeugnisse mit >vollster Zufriedenheit< und >wohlwollender Schlußformel<" auszustellen. Da muß der DARC doch wohl zum wiederholten Mal Mist gebaut haben!!!

Natürlich interessiert es mich und wahrscheinlich auch meine Leser, aus welchem Anlaß der DARC sich in so schmählicher Form von der verdienten Mitarbeiterin getrennt hat, und besonders interessiert mich, weil ich nicht aus so hochgestellten Kreisen entstamme wie die Hinausgeworfene, was ein Outplacement ist. Vielleicht treffe ich die Dame auch mal selbst auf dem Band, denn sie ist immerhin im Besitz eines Doofen-Rufzeichens, was nichts über ihren Intelligenz-Quotienten aussagen soll. Vielleicht berichtet mir auch mal jemand, der dieser Gerichtsverhandlung beigewohnt hat, was sich hinter den Kulissen abgespielt hat.

Jedenfalls spreche ich den Mitgliedern des DARC, sofern sie noch Mitglied sind, mein Bedauern über diese finanzielle Niederlage aus und verbleibe

mit wohlwollender Schlußformel

Wolfgang Prechter (DL6MQ)